Bürgerbegehren – ERHALT macht Schule
gesammelte Unterschriften (Stand 29.06.2022).
1.300 Unterschriften werden gebraucht.
Sind Sie auch gegen den Abriss des Horts Kinderland, ehemalige Alte Schule Schildow?
Dann machen Sie jetzt mit und unterstützen das Bürgerbegehren. Wie? Einfach hier Unterschriftenliste ausdrucken, ausfüllen, weitersagen und an einer der Sammelstellen abgeben!
Wenn Sie dann selbst Unterschriften (bitte nur auf unseren Zetteln) gesammelt haben, können Sie diese ganz einfach hier einwerfen:
- Erwin Lukas, Mühlenbecker Straße 83, Schildow
- Martin Wolter, Antikmarkt, Hauptstraße 34a, Schildow
- Rita König, Franz-Schmidt-Straße 8a, Schildow
- Lars Richter, Breite Straße 7, Schildow
- Hartmut Lackmann, Florastraße 75, Schildow
- Stephanie Matter, Elisabethstraße 46A, Schildow (Katharinensee)
- Fam. Döpke, Dammsmühlerstraße 10, Summt
- Fam. Jankowski, Mühlenstraße 4, Zühlsdorf
- Concordia Service Büro Janina Liepack, Dorfstraße 35a, Zühlsdorf
Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses BV IV/0476/22/16 und sind Sie für den Erhalt und die Modernisierung des alten Schulgebäudes sowie für die Errichtung eines baurechtlich genehmigten Erweiterungsbaus, anstelle des Abrisses und Komplettneubaus?
Dann beantragen Sie mit Ihrer Unterschrift die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 15 Abs. 4 BbgKVerf.
BEGRÜNDUNG
Der Hort „Kinderland“ im Ortsteil Schildow ist unter anderem im ehemaligen Schulhaus von 1936 untergebracht. Da das alte Schulhaus an den Rand seiner Kapazitäten stößt, wird zurzeit ein Teil der Hortkinder in der Europaschule betreut. Diese Trennung der Kinder soll zukünftig beendet werden.
Im März 2022 entschied sich die Gemeindevertretung letztlich für den Abriss der ursprünglichen Schule und die Errichtung eines Neubaus.
Gegen diesen Beschluss der Gemeindevertretung richtet sich der angestrebte Bürgerentscheid. Vielmehr soll im Rahmen der Bürgerinitiative der Erhalt des soliden historischen Gebäudes und die Umsetzung der genehmigten Planungen aus 2021 für den Erweiterungsanbau, ohne Dachgeschoßaufstockung des Bestandsgebäudes, erreicht werden.
Durch den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes könnten bis zu 1,5 Mio Euro Kosten eingespart sowie ökologische und ökonomische Ressourcen geschont werden. Die Alte Schule ist zudem ein Stück identitätsstiftender Architektur für den Ortsteil Schildow. Ein ortsprägendes historisches Gebäude mit massiver, qualitativ hochwertiger Bauweise und guter und gepflegter Bausubstanz kann erhalten werden. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit leuchtet es nicht ein, ein solches Gebäude „grundlos“ abzureißen. Auch die Denkmalschutzbehörde ist der Ansicht, dass im Angesicht des Klimawandels und der damit verbundenen Debatte über Nachhaltigkeit der Abriss eines intakten Gebäudes nicht zeitgemäß erscheint.
KOSTENSCHÄTZUNG
Die Gemeinde veranschlagt die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Erweiterungsbaus, sowie eines Pavillons als Ergänzungsneubau für 367 Betreuungsplätze auf 7.825.988 Euro. Sie orientiert sich dabei an der Baugenehmigung vom Juni 2020. Die Summe setzt sich zusammen aus den Kosten für die Baukonstruktion, Kosten für Technische Anlagen, Außenanlagen sowie der Ausstattung und den Baunebenkosten. Kosten für eine temporäre Unterbringung der Kinder fallen nicht an
FORMALES ZUM BÜRGERBEGEHREN
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind die Unterschriften von 10% der Wahlberechtigten erforderlich. Wahlberechtigt ist, wer in Mühlenbecker Land wohnt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates besitzt.
Alle Eintragungen werden vom Wahlleiter auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Unvollständige oder doppelte Eintragungen werden ebenso gestrichen wie die von nicht wahlberechtigten Personen geleisteten Unterschriften. Anschließend prüft die Kommunalaufsicht formal die Zulässigkeit.
Sind genug gültige Unterschriften eingereicht und die Zulässigkeit bestätigt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dieser ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit, aber mindestens 25 % der Wahlberechtigten (Quorum) für den Erhalt und die Modernisierung des alten Schulgebäudes votiert.
Der Bürgerentscheid entfällt nur, wenn die Gemeindevertretung das Anliegen des Bürgerbegehrens durch einen wortgleichen Beschluss übernimmt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann zwei Jahre lang nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden. Nach dieser Frist kann ihn die GV aufheben.