Paragraph 15 Bbg KVerf
Im Moment gilt der Beschluss der Gemeindevertretung vom Juni 2021: Abriss der Alten Schule und Neubau eines Kinderhorts. Das Ortsbild in Schildow wird dadurch teilweise zerstört – und das repräsentativ in unserem Namen! Wie weit dieser Beschluss von dem entfernt ist, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich wollen, zeigt unsere Bürgerinitiative ERHALT-macht-Schule, mit derzeit 2.075 Unterschriften gegen den Abriss der Alten Schule.
Manche werfen uns einen undemokratischen Akt vor, indem wir uns gegen einen gefällten Beschluss der Gemeindevertretung wenden. Aber was bleibt uns übrig? Abwählen können wir sie erst wieder bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2024. Bis dahin sollen aber Fakten geschaffen werden und die Alte Schule beseitigt sein. Also greifen wir zum demokratischen Gegenmittel: der Petition. Ob der Aufforderung der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung gefolgt wird, wird die Antwort auf die Petition am 21. Februar 2022 in der kommenden Gemeindevertretersitzung zeigen. Werden diese uns künftig würdig vertreten und unsere Interessen wahren oder werden sie unsere Vorstellungen ignorieren und sich gegen uns wenden?
Noch ist dieser Punkt nicht erreicht, der die politische Schieflage einer Gemeindevertretung belegen wird und unseren Ort bis zum Ende der Wahlperiode prägen. Für uns wird es nötigenfalls ein neuer Ausgangspunkt sein, aus dem wir die Energie schöpfen, das drohende Unheil des Abrisses abzuwenden. Mit Eurer Unterstützung werden wir in ein Bürgerbegehren für das eigentliche Ziel gehen, nämlich unseren Kindern verlässlich und zukunftssicher ein Horthaus durch den Erweiterungsbau zu geben. Denn das ist was wir brauchen, was wir müssen und woraus wir definieren, was wir in Zukunft wollen!
