Hilf mit!

Bitte informieren Sie sich hier oder auf Facebook laufend über den Fortgang des Prozessen, denn wir brauchen Sie!


Wir haben am 01.03.2022 das offizielle Verfahren zum Bürgerbegehren mit anschließenden Bürgerentscheid eingeleitet. Wir fordern den Erhalt der Alten Schule und wenden uns damit als Bürgerinitiative gegen den Beschluss der Gemeindevertretung. Sobald die Kostenschätzung der Verwaltung vorliegt und der Beschluss im Amtsblatt erscheint, starten wir wie folgt:

  • Phase 1: Wir sammeln Unterschriften von mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Mühlenbecker Land.
  • Es folgt in Phase 2: der Bürgerentscheid an der Wahlurne.

Auf der Website der Gemeinde wird genau erklärt, wie es nun weiter geht:

  • Bürgerbegehren
    Sobald der Beschluss zum Hortabriss offiziell im Amtsblatt veröffentlicht ist – das Erscheinungsdatum wird der 23. März 2022 sein – und die Verwaltung eine Kostenschätzung an die Bürgerinitiative übergeben hat, bleiben dieser acht Wochen Zeit um Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Unterzeichnungsberechtigt ist jeder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Mühlenbecker Land. Ziel des Bürgerbegehrens ist, Unterschriften von min. 10 Prozent der Wahlberechtigten unserer Gemeinde zu erhalten. Dies entspricht ca. 1.300 Personen. Es zählt der Stichtag der Einreichung.
  • Bürgerentscheid
    Kommt die notwendige Mindestzahl an zulässigen Unterstützungsunterschriften zusammen, wird im Anschluss ein Bürgerentscheid eingeleitet. Dieser würde als richtige Wahl durchgeführt – mit einem Aufwand vergleichbar mit einer Bürgermeisterwahl, mit Wahllokalen, Wahlhelfern, Briefwahlunterlagen und so weiter. Stimmen bei diesem Bürgerentscheid dann 25 Prozent der Wahlberechtigten unserer Gemeinde mit „Ja“ – das wären ca. 3.200 Personen – gilt der Beschluss als angenommen und wäre für Politik & Verwaltung bindend.

Auf allen Wegen waren am Wochenende des 19./20. März 2022 unsere Mitglieder schon unterwegs, um das Bürgerbegehren anzukündigen. Schaut in eure Briefkästen, ob das HAUS IM „GLÜCK“ schon so nah liegt.



Petition gem. Kommunalverfassung Land Brandenburg § 16

Wir, die Unterzeichner, fordern die Gemeindevertretung und den Bürgermeister im Mühlenbecker Land auf:

  1. Nehmen Sie Ihren Beschluss vom 21. Juni 2021 zum Abriss des Hortgebäudes und zu Neubauplanungen umgehend zurück.

  2. Bewahren und integrieren Sie das Hortgebäude (Alte Schule) bei möglichen notwendigen Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen in die Planungskonzeption.

  3. Ermitteln Sie Anforderungen und Auswirkungen auf die Gemeinde aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab 2026 zur Organisation und Absicherung der Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder der Klassenstufen 1 – 6, inklusive der Folgen für die Hortbetreuung.
    (Ganztagsförderungsgesetz vom 1. Oktober 2021)

Begründung:

Am 21. Juni 2021 hat die Gemeindevertretersitzung im Mühlenbecker Land mit der Abstimmung den kompletten Neubau des Schulhortes Kinderland beschlossen. Das ehemalige Schulgebäude, ein im Jahr 1936 solide errichtetes und im Jahr 2000 grundsaniertes! Gebäude, soll der Abrissbirne zum Opfer fallen. Ein Gebäude, welches in diesem Jahr sein 85-jähriges Jubiläum feiert, das den Namen des Widerstandskämpfers Franz Schmidt trägt und wichtig für den historischen Ortscharakter ist, soll weichen.

Abriss bedeutet Vergeudung von Ressourcen! finanzieller wie materieller Art. Finanzieller, da in einem ursprünglich geplanten Erweiterungsbau mit Aufstockung des Hortgebäudes bereits mehr als 500.000 Euro! seit 2015 investiert wurden. Materieller, weil der Abriss gute, solide Bausubstanz! und wichtige Rohstoffe unwiederbringlich in Schutt und Asche verwandeln würde.

Ein solcher Abriss wäre demnach unvereinbar mit der immer stärker aufkommenden Debatte zum Erhalt und Nachhaltigkeit! mit Ressourcenschonung und Klimagerechtigkeit!, welche vielerorts generationsübergreifend gefordert wird. Zumal mit dem Erhalt des Altbaus eine geringere Baufläche und ebenso weniger Eingriffe in das Schulhofgeschehen, eine wesentlich schnellere Fertigstellung einhergehen würden, weil die Baugenehmigung für den Erweiterungsbau bereits vorlag. Die Vorteile des Erweiterungsbaus mit Aufstockung der Alten Schule überwiegen also deutlich, folglich ist klar:

Die Alte Schule muss erhalten bleiben!!!